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Neues Vertragsarztrecht
Markt der Möglichkeiten - das neue Vertragsarztrecht bringt mehr Veränderungen im Gesundheitswesen mit sich als alle anderen Gesetzesinitiativen bisher. Profitieren können davon Arztpraxen ebenso wie Krankenhäuser.
Die Arztpraxis alter Prägung wird es in Kürze nicht mehr geben.
Enge berufliche und wirtschaftliche Kooperationen mit anderen Praxen, MVZ und Krankenhäusern (sog. Berufsausübungsgemeinschaften) werden ebenso legalisiert wie die Anstellung von (Teilzeit)Ärzten (auch aus dem Krankenhaus) in der Vertragsarztpraxis oder die nebenberufliche Arbeit des Praxisinhabers im Krankenhaus. Gewohntes Einweiser- oder Überweiserverhalten wird sich dadurch nachhaltig verändern.
Hier kommt es ganz besonders darauf an, rechtzeitig die eigenen Möglichkeiten zu erkennen und mit der kompletten Bandbreite der gegebenen Chancen zu arbeiten.
Wir loten Ihre Situation aus und erarbeiten ein für Sie maßgeschneidertes Konzept, das Ihnen eine schnelle Umsetzung und die Sicherung von Patientenpotenzialen ermöglicht.
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